Allgemeine Geschäftsbedingungen

Von Frau Stefanie Jäger, Theater-, Film- und Fernsehwissenschaft (M.A.), Video- und Fotografin, Lachsgasse 5, 50735 Köln, 50735 Köln (nachfolgend auch Video-/Fotografin).

Die Video- und Fotografin erbringt für Vertragspartner (nachfolgend auch „Auftraggeber“ oder „Kunde“) diverse Leistungen im Bereich der Video- und Fotografie.

  1. Geltungsbereich der AGB
    1.1  Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil jeder mit der Video-/Fotografin getroffenen vertraglichen Vereinbarung. Diese ABG gelten nur insoweit, als keine anders laufenden Vereinbarungen getroffen worden sind.
    1.2 Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
    1.3 Entgegenstehenden Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern bzw. Auftraggebern wird ausdrücklich widersprochen.
  2. Vertragsschluss, Leistungsumfang
    2.1  Verträge kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die Video-/Fotografin zustande. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind Angebote der Video-/Fotografin freibleibend.
    2.2  Vertragsgegenstand ist die Erstellung von Videos und Fotografien, gleich welcher technischen Form oder in welchem Medium diese erstellt wurden, vorliegen oder übermittelt wurden, so insbesondere aber nicht ausschließlich RAW Dateien, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, vorliegen oder übermittelt wurden, sowie elektronisches sowie digital übermitteltes Material (nachfolgend „Werke oder „(Bild-)Material“ sowie die Einräumung einer Lizenz zu deren Nutzung zu dem vereinbarten Zweck.
    2.3  Der Umfang übernommener vertraglicher Leistungsverpflichtungen sowie die entsprechende Vergütung der Video-/Fotografin ergibt sich ausschließlich aus einer Leistungsbeschreibung der Fotografin oder aus einer von der Fotografin ausdrücklich bestätigten Leistungsbeschreibung (nachfolgend auch „Auftrag“). Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
    2.4  Nach Leistungserbringung rechnet die Video-/Fotografin auf Basis des Auftrages die erbrachten Leistungen gegenüber dem Auftraggeber ab.
    2.5  Unerhebliche Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, behält sich die Video-/Fotografin vor. Im Falle solcher Änderungen oder Abweichungen ist die Video-/Fotografin verpflichtet, den Auftraggeber hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    2.6  Von dem Auftrag abweichende Mehrleistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, sowie sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Mehraufwendungen sind vom Auftraggeber nach den üblichen Vergütungssetzen der Video-/Fotografin gesondert zu vergüten, wenn und soweit in diesem Zusammenhang keine ausdrückliche Vereinbarung über die weitere Vergütung zwischen des Parteien zustande kommt.
    2.7  Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist während des Shootings anwesend, um der gestalterischen Auffassung der Video-/Fotografin zuzustimmen. Sofern weder der Auftraggeber selbst, noch ein Vollmächtiger bei dem Shooting anwesend ist, kann der künstlerischen Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung von Werken gesondert zu honorieren.
    2.8  Die Video-/Fotografin ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen beizuziehen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers.
    2.9  Vorbehaltlicher anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Video-/Fotografin ausgewählt.
    2.10  Soweit gesetzlich zulässig gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen, wenn Mängel gegenüber der Video-/Fotografin nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Ablieferung der Werke, schriftlich gerügt werden.
  3. Vergütung und Fälligkeit
    3.1  Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, es sei denn, sie sind ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen. In Angeboten und Rechnungen weist die Video-/Fotografin die gesetzliche Umsatzsteuer sowie den Endpreis aus.
    3.2  Es gilt das zwischen der Video-/Fotografin und dem Auftraggeber vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandgemeinschaft (MFM) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
    3.3  Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinten Zweck (siehe Ziffer 5, Abs. 3) abgegolten.
    3.4  Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind soweit diese nicht ausdrücklich im Auftrag ausgewiesen sin, nicht im Honorar enthalten und werden gesondert abgerechnet.
    3.5  Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Die Video-/Fotografin ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
    3.6  Die der Video-/Fotografin zustehenden Vergütung ist auch dann in voller Höhe geschuldet, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Werk nicht veröffentlicht wird.
    3.7  Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Werke Eigentum der Video-/Fotografin.
  4. Überlassenes Bildmaterial
    4.1  Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei der Video-/Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke I.S.V. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
    4.2  Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
    4.3  Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Video-/Fotografin, und zwar auch in dem Fall, dass Schadenersatz hierfür geleistet wird.
    4.4  Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
  5. Nutzungsrechte
    5.1  Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
    5.2  Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
    5.3  Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
    5.4  Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Video-/Fotografin. Das gilt insbesondere für:
    – eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
    – die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,
    – jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), – die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
    5.5  Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Video-/Fotografin und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
    5.6  Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Video-/Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
    5.7  Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Video-/Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
  6. Nennung, Eigenwerbung
    6.1  Die Video-/Fotografin hat Anspruch darauf, bei der Verwendung ihres Werkes als Urheberin benannt zu werden.
    6.2  Ferner ist die Video-/Fotografin berechtigt, die von ihr hergestellten Werke – auch bei exklusiver Nutzungsrechteeinräumung – zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
  7. Nebenpflichten des Auftraggebers
    7.1  Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Video-/Fotografin übergebenen Vorlagen die erforderlichen Rechte, so insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Der Auftraggeber stellt die Video-/Fotografin insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die die auf die Verletzung dieser Pflicht beruhen, vollumfänglich frei.
    7.2  Der Auftraggeber ist verpflichtet, Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist die Video-/Fotografin berechtigt, ggf. Kosten für die Aufbewahrung bzw. Lagerung zu berechnen und /oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  8. Haftung, Schadensersatz
    8.1  Die Haftung der Video-/Fotografin gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig – auf insgesamt die Höhe der vereinbarten Endsumme der Vergütung beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Video-/Fotografin herbeigeführt wurde oder auf der Verletzung von Hauptleistungspflichten aus dem Vertrag herrührt. Im Übrigen wird die Haftung der Video-/Fotografin, insbesondere für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Video-/Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    8.2  Die Video-/Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird eine entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden Kunst oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Auftraggeber stellt der Video-/Fotografin insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter in Zusammenhang mit der Betextung sowie mit den sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhängen, vollumfänglich frei.
    8.3  Eine Haftung aufgrund einer unerlaubtem Handlung wird im gleichen Umfang – sofern gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
    8.4  Die Video-/Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der von ihr hergestellten Produkte nur im Rahmen der Garantieleistung der Hersteller des Foto- oder CD-Materials.
    8.5  Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
    8.6  Die Video-/Fotografin verwahrt digitale Rohdaten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr bewahrte Rohdaten nach drei (3) Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  9. Löschung digitaler Daten
    9.1  Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Die Video-/Fotografin haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
    9.2  Überlässt die Video-/Fotografin auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben.
  10. Vertragsstrafe
    10.1  Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
    10.2  Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
    10.3  Die Vertragsstrafe wird sofort fällig.
  11. Datenschutz
    Alle personenbezogenen Daten, die die Video-/Fotografin zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß dem BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind. Die Einwilligung gilt solange wie die Datenspeicherung  zur Abwicklung der vertraglichen Vereinbarung erforderlich ist und/oder solange eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
  1. Übertragbarkeit und Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
    12.1  Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit der Video-/Fotografin ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Video-/Fotografin ohne vorherige schriftliche auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten.
    12.2  Zur Aufrechnung sowie zur Ausübung von Pfand- oder Zurückbehaltungsrechten ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Forderungen von der Video-/Fotografin anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.
  2. Schlussbestimmungen
    13.1  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland
    13.2  Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    13.3  Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
    13.4  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz der Video-/Fotografin.

– Ende der AGB –

Stand: März 2017